Alle haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, sind nach dem Kinderschutzgesetz in der Pflicht, Kinder und Jugendliche vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unter ihrer Betreuung keine (sexualisierte) Gewalt erfahren und ihnen hilfreich zur Seite stehen, falls sie schon Gewalterfahrungen mitbringen.
Ziel der Fortbildung ist es, die Teilnehmenden für die Prävention von (sexualisierter) Gewalt zu sensibilisieren und zu informieren. Sie sollen Kenntnisse über Präventionsmaßnahmen erlangen, Ansatzpunkte für die Umsetzung von Schutzkonzepten in eigenen Strukturen identifizieren und motiviert werden, diese aktiv umzusetzen.