Wenn Kinder im Hort einander (sexualisierte) Gewalt antun, ist klares, besonnenes Handeln der pädagogischen Fachkräfte gefragt. Gleichermaßen wird das Handeln durchaus nicht von Routine geprägt sein und den pädagogischen Fachkräften in kürzester Zeit viel abverlangen: Kollegiale Beratung, Information des Einrichtungsträgers, das Einhalten von Meldeverpflichtungen, das Führen notwendiger Gespräche mit Eltern (der Kinder, die Täter waren und derjenigen, die Opfer eines Übergriffs wurden).
Dieser Fortbildungstag bietet sowohl fachlich-theoretischen Input als auch einen Blick in die i.d.R. bekannten rechtlichen Rahmenbedingungen, statistische Zahlen und Begriffsklärungen. Darüber hinaus bietet er besonders Gelegenheit zu Austausch und zum Teilen von Erzählungen gelingender Praxis der Teilnehmenden.
Ziel ist es, dass pädagogische Fachkräfte im Hort die Abläufe in der eigenen Einrichtung beleuchten und eigenes fallbezogenes Handeln reflektieren, um der häufig im Zusammenhang mit Vorkommnissen von Gewalt unter Kindern verbundenen eigenen Betroffenheit und Ohnmacht insoweit zu entkommen, dass klares Handeln zur Sicherung des Wohls der betreuten Kinder möglich wird.