Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfegesetz - den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung übertragen. In diesem Zusammenhang müssen die Jugendämter dafür Sorge tragen, dass
- der Bestand an Einrichtungen und Diensten regelmäßig festgestellt wird,
- der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Eltern für einen mittelfristigen Zeitraum ermittelt wird und
- die zur Befriedigung dieser Bedarfe notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen sind.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für die örtlichen Jugendämter die Frage, wie dieser gesetzliche Auftrag pragmatisch umgesetzt werden kann und welche organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen für eine kommunikative, kooperative und zielgerichtete Jugendhilfeplanung geschaffen werden können.
In den fünf thematisch aufeinander aufbauenden Modulen wird unter Einbezug der unterschiedlichen Berufserfahrung der Teilnehmenden grundlegendes Wissen zur Jugendhilfeplanung vermittelt. Der Aufbau der Module ist so gestaltet, dass sich theoretische Inputs und praktische Arbeitseinheiten abwechseln. Darüber hinaus wird eine angemessene Zeit für die Diskussion im Plenum und/oder in Kleingruppen eingeplant.
In allen Modulen werden die Teilnehmenden die Gelegenheit haben, das neu erworbene Wissen auf das eigene Handeln und das jeweilige persönliche Praxisprojekt zu übertragen. Hierzu sind ggf. auch vereinzelt Abendeinheiten nötig und/oder möglich.
Die Module sind im Abschnitt „Inhalte der Module“ näher beschrieben.