trainingproduct
Kinderrechte als präventiver Baustein gegen (sexualisierte) Gewalt
Selbstlernangebot mit freier Terminwahl
Jetzt anmelden
02.12.2026
TP-0386 2601 | DIGITAL
Nach Eingang Ihres Teilnehmerbeitrages erhalten Sie den Link zugeschickt.
Auskunft zu Anmeldung und Organisation
Marion Grajetzky
(0345) 514-1624 fortbildung.landesjugendamt@lvwa.sachsen-anhalt.de... Zuletzt gesehen

Zwangsverheiratung erkennen und wirksam handeln
Zwangsverheiratung bzw. die Androhung von Zwangsverheiratung versteht sich als Gewalt und Kontrolle, mehrheitlich gegenüber Mädchen und jungen Frauen, die gegen ihren Willen verheiratet werden (sollen). Sie ist mit Drohungen, hohem psychischen Druck und familiären Zwang verbunden. Auch, wenn Zwangsverheiratung in Deutschland unter Strafe steht, steigen die Zahlen von Betroffenen jährlich an. Gerade für jugendliche Betroffene ist der Druck und die Hürde, sich Hilfe zu suchen, hoch. Jugend(hilfe)einrichtungen oder die Schule sind oft die einzigen Zugänge für Betroffene in das Hilfesystem. Fachkräfte tragen also eine große Verantwortung. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Fachkraft im Umgang mit (potenziell) Betroffenen sensibilisiert sind und Warnzeichen erkennen, um frühzeitig intervenieren und damit ihren Schutzauftrag gewährleisten zu können.
1
Zertifikatskurs Jugendhilfeplanung 2026/2027
Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfegesetz - den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung übertragen. In diesem Zusammenhang müssen die Jugendämter dafür Sorge tragen, dass
- der Bestand an Einrichtungen und Diensten regelmäßig festgestellt wird,
- der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Eltern für einen mittelfristigen Zeitraum ermittelt wird und
- die zur Befriedigung dieser Bedarfe notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen sind.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für die örtlichen Jugendämter die Frage, wie dieser gesetzliche Auftrag pragmatisch umgesetzt werden kann und welche organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen für eine kommunikative, kooperative und zielgerichtete Jugendhilfeplanung geschaffen werden können.
In den fünf thematisch aufeinander aufbauenden Modulen wird unter Einbezug der unterschiedlichen Berufserfahrung der Teilnehmenden grundlegendes Wissen zur Jugendhilfeplanung vermittelt. Der Aufbau der Module ist so gestaltet, dass sich theoretische Inputs und praktische Arbeitseinheiten abwechseln. Darüber hinaus wird eine angemessene Zeit für die Diskussion im Plenum und/oder in Kleingruppen eingeplant.
In allen Modulen werden die Teilnehmenden die Gelegenheit haben, das neu erworbene Wissen auf das eigene Handeln und das jeweilige persönliche Praxisprojekt zu übertragen. Hierzu sind ggf. auch vereinzelt Abendeinheiten nötig und/oder möglich.Die Module sind im Abschnitt „Inhalte der Module“ näher beschrieben.

Chaos oder Chance
Menschen haben unterschiedliche Fähigkeiten, Interessen und Begabungen. Diese Unterschiede machen uns einzigartig und unverwechselbar. Manche Menschen sind körperlich, geistig oder seelisch behindert, andere sind in spezifischen Bereichen überdurchschnittlich oder hochbegabt und einige zeigen Besonderheiten in ihrer Entwicklung oder Auffälligkeiten in ihrem Verhalten. Diese Verhaltensauffälligkeiten sind vielfältig und haben unterschiedliche Ursachen. Krankheit, Störung, Andersartigkeit oder Absicht? – Was ist NORMAL und wer legt fest, was NORMAL ist?
Im gemeinsamen Austausch erörtern wir, wie es gelingt, die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen zu steigern und ihre individuellen Potentiale und Ressourcen auszubauen. Sie erfahren, wie und wodurch Fachkräfte und Bezugspersonen adäquat auf Verhaltensauffälligkeiten reagieren können, um Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu begleiten, ohne selbst zu verschleißen.
2
Kinderschutzfachkraft
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Wohl ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenngleich diese Aufgabe allen Menschen zufällt, sind es vor allem die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die regelmäßig mit komplexen Fragen und konkreten Fällen zum Thema Kindeswohl konfrontiert sind.
Professionelles Handeln im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes und der §§ 8a und b SGB VIII erfordert eine hohe Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen-Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften in Einrichtungen der Tagesbetreuung für Kinder im § 10a des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert.
Eine wesentliche Aufgabe der Kinderschutzfachkraft ist die professionelle Unterstützung ihrer Kolleg*innen sowie ihres Trägers bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages.
Dieser Zertifikatskurs strukturiert die Komplexität der verschiedenen Ebenen im Kinderschutz und vermittelt den Teilnehmer*innen rechtliches, fachliches und methodisches Grundlagenwissen:
- Sie werden mit zentralen Aufgaben und Verantwortungsbereichen einer Kinderschutzfachkraft vertraut gemacht.
- Sie werden befähigt, gewichtige Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung einzuschätzen und entsprechend professionell zu handeln und zu beraten.
- Sie lernen Verfahrensabläufe gem. § 8a SGB VIII kennen und Verantwortlichkeiten zu differenzieren.
- Ihnen werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen im Kinderschutz vermittelt.
- Sie erwerben Kompetenzen in der Beratung und Gesprächsführung sowohl mit Kolleg*innen als auch mit den Kindern und Familien.
- Sie erhalten Einblicke in Hilfenetzwerke sowie Kooperationsstrukturen und verorten andere und sich selbst als Teil der Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz.
- Dabei werden Abläufe und Anforderungen sowie methodisches Vorgehen an zahlreichen praktischen Beispielen erprobt.
3- Sie werden mit zentralen Aufgaben und Verantwortungsbereichen einer Kinderschutzfachkraft vertraut gemacht.
