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20. - 21.04.2026
TP-0603 2601 | Halle
Auskunft zu Anmeldung und Organisation
Kathrin Stude
(0345) 514-1640 fortbildung.landesjugendamt@lvwa.sachsen-anhalt.de... Zuletzt gesehen

Inklusionsfachkraft
„Jedes Kind gleich welcher Herkunft, Religion, welchen Geschlechts, welcher gesundheitlichen Belastungen oder körperlichen, geistigen oder seelischen Besonderheiten und Begabungen, hat das Recht darauf, in die Tageseinrichtung aufgenommen zu werden und entsprechend seiner Individualität und seiner Bedürfnisse bei seinen Bildungsprozessen begleitet und in spezifischer Weise gefördert zu werden.
(Leitlinie 5: Inklusion) “…so die Forderung im Bildungsprogramm Sachsen-Anhalt Bildung: elementar – Bildung von Anfang an. Denn so vielschichtig unsere Gesellschaft ist, so vielschichtig sind auch Kindertageseinrichtungen. Dennoch ist diese Haltung in der Praxis oft nicht einfach umzusetzen. Viele Stolpersteine und Unsicherheiten prägen den pädagogischen Alltag. Um dieser Forderung dennoch gerecht zu werden, benötigt es Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung, die mit spezifischem Fachwissen und sicherer Handlungskompetenz als Berater*innen für Inklusionsfragen tätig sind, (auch unbeabsichtigte) Diskriminierungen erkennen, darüber aufklären und Lösungsansätze vermitteln können.
In dieser Weiterbildung erlangen Sie umfangreiches Fachwissen zum Thema Inklusion, nehmen neue Perspektiven ein und erhalten Einblicke in gelungene Beispiele aus der Praxis. Ziel ist es, als Inklusionsfachkraft Vorurteilen den Wind aus den Segeln zu nehmen und als Fürsprecher*in aller Kinder eine inklusive Grundhaltung in Ihrer Einrichtung voranzutreiben.
Die Fortbildung besteht aus insgesamt sechs zweitägigen und einem dreitägigen Modul (Modul 1); das letzte Modul wird als Abschlusskolloquium gestaltet. Außerdem gehört zum Kurs ein Reflexionstag, welcher den Teilnehmenden nach einem längeren Zeitraum in der Praxis Gelegenheit gibt, in der vertrauten Gruppe mit der Hauptreferentin die als Inklusionsfachkraft erworbenen Erfahrungen zu reflektieren.
Bitte bringen Sie zu jedem Modul den Index für Inklusion mit.
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Elternarbeit
Fachkräfte in stationären Hilfen zur Erziehung, Eltern und Kinder lernen sich fast immer in belastenden, stressigen Lebensphasen mit Gefühlen von Enttäuschung, Wut und Angst, die oft die Themen Trennung und Abschied überlagern.
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Hier einen gelingenden Beziehungsanfang zu finden, sich auf die konkreten Menschen mit ihren Gefühlen, Bedürfnissen und Wünschen abzustimmen, die oft nicht sichtbar sind, fordert von den Fachkräften viel. Mit einem abgestimmten Ablauf und einem klaren Set an Instrumenten lassen sich sowohl in der Arbeit mit Eltern als auch im Team der Fachkräfte gezielt Kompetenzen erkunden und Ansätze für tragfähige Arbeitsbeziehungen entwickeln.
Kinderschutzfachkraft
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Wohl ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenngleich diese Aufgabe allen Menschen zufällt, sind es vor allem die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die regelmäßig mit komplexen Fragen und konkreten Fällen zum Thema Kindeswohl konfrontiert sind.
Professionelles Handeln im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes und der §§ 8a und b SGB VIII erfordert eine hohe Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen-Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften in Einrichtungen der Tagesbetreuung für Kinder im § 10a des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert.
Eine wesentliche Aufgabe der Kinderschutzfachkraft ist die professionelle Unterstützung ihrer Kolleg*innen sowie ihres Trägers bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages.
Dieser Zertifikatskurs strukturiert die Komplexität der verschiedenen Ebenen im Kinderschutz und vermittelt den Teilnehmer*innen rechtliches, fachliches und methodisches Grundlagenwissen:
- Sie werden mit zentralen Aufgaben und Verantwortungsbereichen einer Kinderschutzfachkraft vertraut gemacht.
- Sie werden befähigt, gewichtige Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung einzuschätzen und entsprechend professionell zu handeln und zu beraten.
- Sie lernen Verfahrensabläufe gem. § 8a SGB VIII kennen und Verantwortlichkeiten zu differenzieren.
- Ihnen werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen im Kinderschutz vermittelt.
- Sie erwerben Kompetenzen in der Beratung und Gesprächsführung sowohl mit Kolleg*innen als auch mit den Kindern und Familien.
- Sie erhalten Einblicke in Hilfenetzwerke sowie Kooperationsstrukturen und verorten andere und sich selbst als Teil der Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz.
- Dabei werden Abläufe und Anforderungen sowie methodisches Vorgehen an zahlreichen praktischen Beispielen erprobt.
3- Sie werden mit zentralen Aufgaben und Verantwortungsbereichen einer Kinderschutzfachkraft vertraut gemacht.

Partizipation und Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen
Wir sind als Pädagog*innen aufgefordert, Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen und die in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form.
Die Gründe für Beteiligungshemmnisse sind möglicherweise routinierte Abläufe, Zeitprobleme oder mangelnde Erfahrung und Kompetenzen der Fachkräfte zur Motivation und Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen.
Wie stimmen wir Atmosphäre, Tempo, Visualisierung, Gesprächsintensität und das Setting individuell auf unser Gegenüber ab? Und wie nutzen wir die leichte Sprache als Instrument.
