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Chaos oder Chance
Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten
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03. - 04.09.2026
TP-0308 2601 | Halle (Saale)
08. - 09.10.2026
TP-0308 2602 | Magdeburg
Auskunft zu Anmeldung und Organisation
Marion Grajetzky
(0345) 514-1624 fortbildung.landesjugendamt@lvwa.sachsen-anhalt.de... Zuletzt gesehen

Zwangsverheiratung erkennen und wirksam handeln
Zwangsverheiratung bzw. die Androhung von Zwangsverheiratung versteht sich als Gewalt und Kontrolle, mehrheitlich gegenüber Mädchen und jungen Frauen, die gegen ihren Willen verheiratet werden (sollen). Sie ist mit Drohungen, hohem psychischen Druck und familiären Zwang verbunden. Auch, wenn Zwangsverheiratung in Deutschland unter Strafe steht, steigen die Zahlen von Betroffenen jährlich an. Gerade für jugendliche Betroffene ist der Druck und die Hürde, sich Hilfe zu suchen, hoch. Jugend(hilfe)einrichtungen oder die Schule sind oft die einzigen Zugänge für Betroffene in das Hilfesystem. Fachkräfte tragen also eine große Verantwortung. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Fachkraft im Umgang mit (potenziell) Betroffenen sensibilisiert sind und Warnzeichen erkennen, um frühzeitig intervenieren und damit ihren Schutzauftrag gewährleisten zu können.
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Ohne Tränen geht´s nicht? - Eingewöhnung in der Kita
Die Zeit der Eingewöhnung ist ein Übergang, der viel Feingefühl und Vertrauensaufbau braucht – für alle Kinder und ihre Eltern. Verschiedene kulturelle Hintergründe, Sprachen und Erziehungsvorstellungen stellen dabei häufig eine besondere Herausforderung dar. Wie dies jedoch nicht als Hürde, sondern als Möglichkeit für eine gelingende Eingewöhnung erkannt und genutzt werden kann, lernen Sie in der Fortbildung.
Es werden sowohl theoretische Hintergründe vermittelt als auch praxisbezogene Beispiele besprochen und Ideen und Tipps für die eigene Praxis entwickelt.

Anti-Bias-Arbeit
In unserer täglichen Arbeit mit Menschen – ob in der Sozialen Arbeit, in der Pädagogik oder in der Beratung – begegnen wir immer wieder Formen von Ungleichbehandlung, Vorurteilen und Ausgrenzung. Manches davon ist offen sichtbar, anderes geschieht eher subtil oder unbewusst – auch in uns selbst. Genau hier setzt der Anti-Bias-Ansatz an.
„Bias“ bedeutet übersetzt so viel wie „Voreingenommenheit“ oder „Einseitigkeit“. Der Anti-Bias-Ansatz lädt dazu ein, sich mit den eigenen Haltungen und gesellschaftlichen Machtverhältnissen kritisch auseinanderzusetzen. Er hilft, Diskriminierung in ihren unterschiedlichen Formen zu erkennen – und unterstützt Fachkräfte dabei, einen bewussten und diskriminierungssensiblen Umgang in ihrer Arbeit zu entwickeln.
Gemeinsam möchten wir uns mit folgenden Fragen beschäftigen:
- Wie wirken gesellschaftliche Ungleichheiten und Ausgrenzung auf unsere Klient*innen – und auch auf uns selbst?
- Welche Rolle spielen unbewusste Vorannahmen in unserer professionellen Haltung?
- Wie kann der Anti-Bias-Ansatz helfen, Diskriminierung im Arbeitsalltag zu erkennen, zu reflektieren und ihr aktiv zu begegnen?

Kinderschutzfachkraft
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Wohl ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenngleich diese Aufgabe allen Menschen zufällt, sind es vor allem die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die regelmäßig mit komplexen Fragen und konkreten Fällen zum Thema Kindeswohl konfrontiert sind.
Professionelles Handeln im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes und der §§ 8a und b SGB VIII erfordert eine hohe Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen-Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften in Einrichtungen der Tagesbetreuung für Kinder im § 10a des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert.
Eine wesentliche Aufgabe der Kinderschutzfachkraft ist die professionelle Unterstützung ihrer Kolleg*innen sowie ihres Trägers bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages.
Dieser Zertifikatskurs strukturiert die Komplexität der verschiedenen Ebenen im Kinderschutz und vermittelt den Teilnehmer*innen rechtliches, fachliches und methodisches Grundlagenwissen:
- Sie werden mit zentralen Aufgaben und Verantwortungsbereichen einer Kinderschutzfachkraft vertraut gemacht.
- Sie werden befähigt, gewichtige Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung einzuschätzen und entsprechend professionell zu handeln und zu beraten.
- Sie lernen Verfahrensabläufe gem. § 8a SGB VIII kennen und Verantwortlichkeiten zu differenzieren.
- Ihnen werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen im Kinderschutz vermittelt.
- Sie erwerben Kompetenzen in der Beratung und Gesprächsführung sowohl mit Kolleg*innen als auch mit den Kindern und Familien.
- Sie erhalten Einblicke in Hilfenetzwerke sowie Kooperationsstrukturen und verorten andere und sich selbst als Teil der Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz.
- Dabei werden Abläufe und Anforderungen sowie methodisches Vorgehen an zahlreichen praktischen Beispielen erprobt.
3- Sie werden mit zentralen Aufgaben und Verantwortungsbereichen einer Kinderschutzfachkraft vertraut gemacht.
