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FAS zienierenD - Pädagogik anders denken

Strategien für die Betreuung von Menschen mit FASD

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Zielgruppe

Fachkräfte der Erziehungshilfe, im ASD, im Pflegekinderdienst, im stationären und teilstationären Jugendhilfebereich, in der Adoptionsvermittlung, Pflegeeltern, Adoptiveltern

Beschreibung

Das fetale Alkoholsyndrom stellt die Bezugsperson sowie alle beteiligten Fachkräfte vor große Herausforderungen. Krisen der betroffenen Kinder führen nicht selten zu Krisen aller am Betreuungssystem Beteiligten.

Auf Grund der verbesserten Diagnostik können Kinder mit FAS besser erkannt und betreut werden.

Sowohl Pflege- und Adoptiveltern oder stationäre Wohnformen kommen in der Betreuung immer wieder an ihre Grenzen. Oft sind Gründe der Hilflosigkeit fehlende Informationen und angemessen entwickelte Hilfsangebote.

Die Fortbildung wendet sich dieser Thematik zu.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Kurzer allgemeiner Überblick Stand FASD und Forschung
  • Einführung in die Diagnostik
  • Wie „tickt“ ein Mensch mit FASD?
  • Hilfreiches für mittwochs
  • Therapeutische Möglichkeiten und Grenzen
  • Hilfreiches für mittwochs für die Bezugspersonen
  • FASD und Schule
  • FASD und Übergang ins Erwachsenenalter
  • Möglichkeiten zur Fallvorstellung und Besprechung

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22. - 24.04.2026
TP-0262 2601 | Halle


Auskunft zu Anmeldung und Organisation

Kathrin Stude

(0345) 514-1640 fortbildung.landesjugendamt@lvwa.sachsen-anhalt.de

Auskunft zu Inhalten

Sabrina Werber

(0345) 514-1857 sabrina.werber@lvwa.sachsen-anhalt.de

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    Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Wohl ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenngleich diese Aufgabe allen Menschen  zufällt, sind es vor allem die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die regelmäßig mit komplexen Fragen und konkreten Fällen zum Thema  Kindeswohl konfrontiert sind.

    Professionelles Handeln im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes und der §§ 8a und b SGB VIII erfordert eine hohe Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen-Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften in Einrichtungen der Tagesbetreuung für Kinder im § 10a des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert.

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    • Sie werden mit zentralen Aufgaben und Verantwortungsbereichen einer Kinderschutzfachkraft vertraut gemacht.
    • Sie werden befähigt, gewichtige Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung einzuschätzen und entsprechend professionell zu handeln und zu beraten.
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    • Ihnen werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen im Kinderschutz vermittelt.
    • Sie erwerben Kompetenzen in der Beratung und Gesprächsführung sowohl mit Kolleg*innen als auch mit den Kindern und Familien.
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