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Präventionskurs "Nur wer gut für sich sorgt, kann auch angemessen für andere sorgen"
Grund- und Aufbaukurs
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28.04. - 29.09.2026
TP-0364 2601 | Halle
Auskunft zu Anmeldung und Organisation
Kathrin Stude
(0345) 514-1640 fortbildung.landesjugendamt@lvwa.sachsen-anhalt.de... Zuletzt gesehen

Inklusionsfachkraft
„Jedes Kind gleich welcher Herkunft, Religion, welchen Geschlechts, welcher gesundheitlichen Belastungen oder körperlichen, geistigen oder seelischen Besonderheiten und Begabungen, hat das Recht darauf, in die Tageseinrichtung aufgenommen zu werden und entsprechend seiner Individualität und seiner Bedürfnisse bei seinen Bildungsprozessen begleitet und in spezifischer Weise gefördert zu werden.
(Leitlinie 5: Inklusion) “…so die Forderung im Bildungsprogramm Sachsen-Anhalt Bildung: elementar – Bildung von Anfang an. Denn so vielschichtig unsere Gesellschaft ist, so vielschichtig sind auch Kindertageseinrichtungen. Dennoch ist diese Haltung in der Praxis oft nicht einfach umzusetzen. Viele Stolpersteine und Unsicherheiten prägen den pädagogischen Alltag. Um dieser Forderung dennoch gerecht zu werden, benötigt es Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung, die mit spezifischem Fachwissen und sicherer Handlungskompetenz als Berater*innen für Inklusionsfragen tätig sind, (auch unbeabsichtigte) Diskriminierungen erkennen, darüber aufklären und Lösungsansätze vermitteln können.
In dieser Weiterbildung erlangen Sie umfangreiches Fachwissen zum Thema Inklusion, nehmen neue Perspektiven ein und erhalten Einblicke in gelungene Beispiele aus der Praxis. Ziel ist es, als Inklusionsfachkraft Vorurteilen den Wind aus den Segeln zu nehmen und als Fürsprecher*in aller Kinder eine inklusive Grundhaltung in Ihrer Einrichtung voranzutreiben.
Die Fortbildung besteht aus insgesamt sechs zweitägigen und einem dreitägigen Modul (Modul 1); das letzte Modul wird als Abschlusskolloquium gestaltet. Außerdem gehört zum Kurs ein Reflexionstag, welcher den Teilnehmenden nach einem längeren Zeitraum in der Praxis Gelegenheit gibt, in der vertrauten Gruppe mit der Hauptreferentin die als Inklusionsfachkraft erworbenen Erfahrungen zu reflektieren.
Bitte bringen Sie zu jedem Modul den Index für Inklusion mit.
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Zertifikatskurs Jugendhilfeplanung 2026/2027
Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfegesetz - den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung übertragen. In diesem Zusammenhang müssen die Jugendämter dafür Sorge tragen, dass
- der Bestand an Einrichtungen und Diensten regelmäßig festgestellt wird,
- der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Eltern für einen mittelfristigen Zeitraum ermittelt wird und
- die zur Befriedigung dieser Bedarfe notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen sind.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für die örtlichen Jugendämter die Frage, wie dieser gesetzliche Auftrag pragmatisch umgesetzt werden kann und welche organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen für eine kommunikative, kooperative und zielgerichtete Jugendhilfeplanung geschaffen werden können.
In den fünf thematisch aufeinander aufbauenden Modulen wird unter Einbezug der unterschiedlichen Berufserfahrung der Teilnehmenden grundlegendes Wissen zur Jugendhilfeplanung vermittelt. Der Aufbau der Module ist so gestaltet, dass sich theoretische Inputs und praktische Arbeitseinheiten abwechseln. Darüber hinaus wird eine angemessene Zeit für die Diskussion im Plenum und/oder in Kleingruppen eingeplant.
In allen Modulen werden die Teilnehmenden die Gelegenheit haben, das neu erworbene Wissen auf das eigene Handeln und das jeweilige persönliche Praxisprojekt zu übertragen. Hierzu sind ggf. auch vereinzelt Abendeinheiten nötig und/oder möglich.Die Module sind im Abschnitt „Inhalte der Module“ näher beschrieben.

Ohne Tränen geht´s nicht? - Eingewöhnung in der Kita
Die Zeit der Eingewöhnung ist ein Übergang, der viel Feingefühl und Vertrauensaufbau braucht – für alle Kinder und ihre Eltern. Verschiedene kulturelle Hintergründe, Sprachen und Erziehungsvorstellungen stellen dabei häufig eine besondere Herausforderung dar. Wie dies jedoch nicht als Hürde, sondern als Möglichkeit für eine gelingende Eingewöhnung erkannt und genutzt werden kann, lernen Sie in der Fortbildung.
Es werden sowohl theoretische Hintergründe vermittelt als auch praxisbezogene Beispiele besprochen und Ideen und Tipps für die eigene Praxis entwickelt.

Zwangsverheiratung erkennen und wirksam handeln
Zwangsverheiratung bzw. die Androhung von Zwangsverheiratung versteht sich als Gewalt und Kontrolle, mehrheitlich gegenüber Mädchen und jungen Frauen, die gegen ihren Willen verheiratet werden (sollen). Sie ist mit Drohungen, hohem psychischen Druck und familiären Zwang verbunden. Auch, wenn Zwangsverheiratung in Deutschland unter Strafe steht, steigen die Zahlen von Betroffenen jährlich an. Gerade für jugendliche Betroffene ist der Druck und die Hürde, sich Hilfe zu suchen, hoch. Jugend(hilfe)einrichtungen oder die Schule sind oft die einzigen Zugänge für Betroffene in das Hilfesystem. Fachkräfte tragen also eine große Verantwortung. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Fachkraft im Umgang mit (potenziell) Betroffenen sensibilisiert sind und Warnzeichen erkennen, um frühzeitig intervenieren und damit ihren Schutzauftrag gewährleisten zu können.
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