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Kinderschutzfachkraft

Qualifizierung von Fachkräften mit Tätigkeit im Kinderschutz

Zertifikatskurs

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Zielgruppe

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, vorzugsweise aus Kindertageseinrichtungen. Die Teilnehmenden erhalten eine Ausbildung, die sie befähigt, in der jeweiligen Einrichtung/Organisation der Tagesbetreuung für Kinder als Expert:in im Kinderschutz im Sinne der Kinderschutzfachkraft gem. § 10a KiFöG zu agieren.

Beschreibung

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Wohl ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenngleich diese Aufgabe allen Menschen  zufällt, sind es vor allem die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die regelmäßig mit komplexen Fragen und konkreten Fällen zum Thema  Kindeswohl konfrontiert sind.

Professionelles Handeln im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes und der §§ 8a und b SGB VIII erfordert eine hohe Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen-Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften in Einrichtungen der Tagesbetreuung für Kinder im § 10a des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert.

Eine wesentliche Aufgabe der Kinderschutzfachkraft ist die professionelle Unterstützung ihrer Kolleg*innen sowie ihres Trägers bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages.

Dieser Zertifikatskurs strukturiert die Komplexität der verschiedenen Ebenen im Kinderschutz und vermittelt den Teilnehmer*innen rechtliches,  fachliches und methodisches Grundlagenwissen:

  • Sie werden mit zentralen Aufgaben und Verantwortungsbereichen einer Kinderschutzfachkraft vertraut gemacht.
  • Sie werden befähigt, gewichtige Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung einzuschätzen und entsprechend professionell zu handeln und zu beraten.
  • Sie lernen Verfahrensabläufe gem. § 8a SGB VIII kennen und Verantwortlichkeiten zu differenzieren.
  • Ihnen werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen im Kinderschutz vermittelt.
  • Sie erwerben Kompetenzen in der Beratung und Gesprächsführung sowohl mit Kolleg*innen als auch mit den Kindern und Familien.
  • Sie erhalten Einblicke in Hilfenetzwerke sowie Kooperationsstrukturen und verorten andere und sich selbst als Teil der  Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz.
  • Dabei werden Abläufe und Anforderungen sowie methodisches Vorgehen an zahlreichen praktischen Beispielen erprobt.

 

Inhaltliche Schwerpunkte

Modul I: Fachberater*in im Kinderschutz – Einführung in die Thematik

  • Auftrag und Struktur der Kinder- und Jugendhilfe
  • Begrifflichkeiten im Kinderschutz: Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
  • Kindeswohlgefährdung durch Gleichaltrige, Eltern/Personensorgeberechtigte, Mitarbeiter*innen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Schule
  • Rolle und Aufgaben der Kinderschutzfachkraft
  • Kinderschutz professionell betrachten: Rahmenbedingungen und Grundlagen Kinderschutz und Haltung

Rechtliche Grundlagen im Kinderschutz

  • gesetzliche Grundlagen im Kinderschutz
  • Sorgerecht
  • Wächteramt des Staates
  • Haftung
  • Datenschutz
  • Schweigepflichtentbindung
  • Gutachten
  • Gerichtsbarkeit
  • Garantenpflicht

Modul II: Verfahrensexperte*in – Kindeswohlgefährdung erkennen, beurteilen und handeln

  • Ursachen und Erscheinungsformen von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt sowie mögliche Auswirkungen
  • Differenzierung der Begriffe Grenzverletzung / Gewalt / Missbrauch
  • Risiko- und Schutzfaktoren von Kindern und Jugendlichen
  • Institutionelle Risiko- und Ressourcenanalyse
  • Verfahren und Instrumente der Gefährdungseinschätzung
  • kollegiale Beratung und Fallverstehen
  • Erarbeitung eines Schutz- und Hilfeplans
  • Genogrammarbeit
  • Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern – Einführung

Modul III: Kinderrechte als präventiver Baustein gegen (sexualisierte) Gewalt     

  • UN - Kinderrechte als Grundlage im Kinderschutz
  • Kindeswohl und das Recht des Kindes auf Beteiligung
  • Risikofaktoren im Kontext (sexualisierter) Gewalt
  • Grundlagen kindlicher Sexualität
  • sexualisierte Gewalt gegen Kinder durch Erwachsene
  • sexualisierte Übergriffe durch Kinder und Jugendliche
    • Altersangemessenheit – Grenzverletzung – Übergriff – Missbrauch: eine Begriffsklärung
    • professioneller Umgang der Fachkräfte mit kindlicher Sexualität sowie übergriffigem Verhalten
  • Bedeutung von ganzheitlichen Schutzkonzepten in Einrichtungen

Modul IV: Fallberater*in Prävention und Intervention im Kinderschutz – Möglichkeiten und Grenzen

  • Bearbeitung eigener Fallbeispiele
  • kollegiale Beratung im Praxisbezug
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Machtmissbrauch durch Mitarbeiter*innen von Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und der Schule

Modul V: Fachberater*in Gesprächsführung

  • Gesprächsführung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  • Gespräche mit Eltern
  • Gespräche mit Kindern
  • Moderationstechniken für Dienstberatungen, Beratungsgespräche etc. strukturieren

Modul VI: Expert*in Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz

  • Verantwortung im Kinderschutz
  • Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz
  • Fehlerkultur: Fälle reflektieren
  • Qualitätsentwicklung – Kinderschutz in der Einrichtung weiterentwickeln
  • Vorstellung von Netzwerkpartner*innen aus verschiedenen Bereichen
    • z.B. Jugendamt, Beratungsstellen, Medizin etc.
    • kurze Vorträge einzelner Netzwerkpartner*innen, gemeinsame Diskussion

Abschlusskolloquium

  • Abschlussleistung
  • Resümee des Kurses
  • Zertifikatsvergabe

(Neu ab Kursen mit Beginn 2026:)

Reflexionstag. Etwa ein halbes Jahr nach dem Abschlusskolloquium erhalten Teilnehmende die Möglichkeit, nochmals gemeinsam mit der/dem Hauptreferent:in in der Kursgruppe zusammenzukommen. Ziel ist es, an diesem Tag die bis dahin erfahrene Praxis in der Rolle der Kinderschutzfachkraft zu beleuchten. Herausforderungen und aktuelle Probleme wie auch Ihre Erfolge können im Rahmen kollegialer Beratung besprochen werden.

Hinweis

Die erfolgreiche Teilnahme am Gesamtkurs wird mit einem Zertifikat des Landes Sachsen-Anhalt bescheinigt.

Bedingungen hierfür sind:

  • die Anwesenheit und Mitarbeit in jedem der sechs inhaltlichen Module
  • das Anfertigen einer Abschlussarbeit zu einem selbstgewählten, mit der/dem Hauptreferent:in abgesprochenen, Thema 
  • die Teilnahme am Abschlusskolloquium.

Im Verlauf des Kurses ist die Arbeit an pseudonymisierten Fällen aus Ihrer einrichtungsinternen Kinderschutzpraxis erforderlich. Bitte bereiten Sie zu diesem Zweck Fälle für den Seminarkontext vor.

Jetzt anmelden

16.04.2026 - 02.06.2027
TP-0350 2603 | LK Mansfeld-Südharz Eisleben Haus 2, Raum 3.11/3.12 Lindenallee 56 06295 Lutherstadt Eisleben

23.04.2026 - 03.06.2027
TP-0350 2604 | Halle (Saale)

20.08.2026 - 04.06.2027
TP-0350 2606 | online


Auskunft zu Anmeldung und Organisation

Marion Grajetzky

(0345) 514-1624 fortbildung.landesjugendamt@lvwa.sachsen-anhalt.de

Auskunft zu Inhalten

Gesine Nebe

(0345) 514-1293 gesine.nebe@lvwa.sachsen-anhalt.de

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    (Leitlinie 5: Inklusion) “

    …so die Forderung im Bildungsprogramm Sachsen-Anhalt Bildung: elementar – Bildung von Anfang an. Denn so vielschichtig unsere Gesellschaft ist, so vielschichtig sind auch Kindertageseinrichtungen. Dennoch ist diese Haltung in der Praxis oft nicht einfach umzusetzen. Viele Stolpersteine und Unsicherheiten prägen den pädagogischen Alltag. Um dieser Forderung dennoch gerecht zu werden, benötigt es Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung, die mit spezifischem Fachwissen und sicherer Handlungskompetenz als Berater*innen für Inklusionsfragen tätig sind, (auch unbeabsichtigte) Diskriminierungen erkennen, darüber aufklären und Lösungsansätze vermitteln können. 

    In dieser Weiterbildung erlangen Sie umfangreiches Fachwissen zum Thema Inklusion, nehmen neue Perspektiven ein und erhalten Einblicke in gelungene Beispiele aus der Praxis. Ziel ist es, als Inklusionsfachkraft Vorurteilen den Wind aus den Segeln zu nehmen und als Fürsprecher*in aller Kinder eine inklusive Grundhaltung in Ihrer Einrichtung voranzutreiben. 

     

    Die Fortbildung besteht aus insgesamt sechs zweitägigen und einem dreitägigen Modul (Modul 1); das letzte Modul wird als Abschlusskolloquium gestaltet. Außerdem gehört zum Kurs ein Reflexionstag, welcher den Teilnehmenden nach einem längeren Zeitraum in der Praxis Gelegenheit gibt, in der vertrauten Gruppe mit der Hauptreferentin die als Inklusionsfachkraft erworbenen Erfahrungen zu reflektieren.

     

    Bitte bringen Sie zu jedem Modul den Index für Inklusion mit.

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    In unserer täglichen Arbeit mit Menschen – ob in der Sozialen Arbeit, in der Pädagogik oder in der Beratung – begegnen wir immer wieder Formen von Ungleichbehandlung, Vorurteilen und Ausgrenzung. Manches davon ist offen sichtbar, anderes geschieht eher subtil oder unbewusst – auch in uns selbst. Genau hier setzt der Anti-Bias-Ansatz an.

    „Bias“ bedeutet übersetzt so viel wie „Voreingenommenheit“ oder „Einseitigkeit“. Der Anti-Bias-Ansatz lädt dazu ein, sich mit den eigenen Haltungen und gesellschaftlichen Machtverhältnissen kritisch auseinanderzusetzen. Er hilft, Diskriminierung in ihren unterschiedlichen Formen zu erkennen – und unterstützt Fachkräfte dabei, einen bewussten und diskriminierungssensiblen Umgang in ihrer Arbeit zu entwickeln.

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