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Kinderrechte als präventiver Baustein gegen (sexualisierte) Gewalt
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02.12.2026
TP-0386 2601 | DIGITAL
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Marion Grajetzky
(0345) 514-1624 fortbildung.landesjugendamt@lvwa.sachsen-anhalt.de... Zuletzt gesehen

Elternarbeit
Fachkräfte in stationären Hilfen zur Erziehung, Eltern und Kinder lernen sich fast immer in belastenden, stressigen Lebensphasen mit Gefühlen von Enttäuschung, Wut und Angst, die oft die Themen Trennung und Abschied überlagern.
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Hier einen gelingenden Beziehungsanfang zu finden, sich auf die konkreten Menschen mit ihren Gefühlen, Bedürfnissen und Wünschen abzustimmen, die oft nicht sichtbar sind, fordert von den Fachkräften viel. Mit einem abgestimmten Ablauf und einem klaren Set an Instrumenten lassen sich sowohl in der Arbeit mit Eltern als auch im Team der Fachkräfte gezielt Kompetenzen erkunden und Ansätze für tragfähige Arbeitsbeziehungen entwickeln.
Kinderschutzfachkraft
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Wohl ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenngleich diese Aufgabe allen Menschen zufällt, sind es vor allem die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die regelmäßig mit komplexen Fragen und konkreten Fällen zum Thema Kindeswohl konfrontiert sind.
Professionelles Handeln im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes und der §§ 8a und b SGB VIII erfordert eine hohe Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen-Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften in Einrichtungen der Tagesbetreuung für Kinder im § 10a des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert.
Eine wesentliche Aufgabe der Kinderschutzfachkraft ist die professionelle Unterstützung ihrer Kolleg*innen sowie ihres Trägers bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages.
Dieser Zertifikatskurs strukturiert die Komplexität der verschiedenen Ebenen im Kinderschutz und vermittelt den Teilnehmer*innen rechtliches, fachliches und methodisches Grundlagenwissen:
- Sie werden mit zentralen Aufgaben und Verantwortungsbereichen einer Kinderschutzfachkraft vertraut gemacht.
- Sie werden befähigt, gewichtige Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung einzuschätzen und entsprechend professionell zu handeln und zu beraten.
- Sie lernen Verfahrensabläufe gem. § 8a SGB VIII kennen und Verantwortlichkeiten zu differenzieren.
- Ihnen werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen im Kinderschutz vermittelt.
- Sie erwerben Kompetenzen in der Beratung und Gesprächsführung sowohl mit Kolleg*innen als auch mit den Kindern und Familien.
- Sie erhalten Einblicke in Hilfenetzwerke sowie Kooperationsstrukturen und verorten andere und sich selbst als Teil der Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz.
- Dabei werden Abläufe und Anforderungen sowie methodisches Vorgehen an zahlreichen praktischen Beispielen erprobt.
3- Sie werden mit zentralen Aufgaben und Verantwortungsbereichen einer Kinderschutzfachkraft vertraut gemacht.

Zertifikatskurs Jugendhilfeplanung 2026/2027
Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfegesetz - den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung übertragen. In diesem Zusammenhang müssen die Jugendämter dafür Sorge tragen, dass
- der Bestand an Einrichtungen und Diensten regelmäßig festgestellt wird,
- der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Eltern für einen mittelfristigen Zeitraum ermittelt wird und
- die zur Befriedigung dieser Bedarfe notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen sind.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für die örtlichen Jugendämter die Frage, wie dieser gesetzliche Auftrag pragmatisch umgesetzt werden kann und welche organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen für eine kommunikative, kooperative und zielgerichtete Jugendhilfeplanung geschaffen werden können.
In den fünf thematisch aufeinander aufbauenden Modulen wird unter Einbezug der unterschiedlichen Berufserfahrung der Teilnehmenden grundlegendes Wissen zur Jugendhilfeplanung vermittelt. Der Aufbau der Module ist so gestaltet, dass sich theoretische Inputs und praktische Arbeitseinheiten abwechseln. Darüber hinaus wird eine angemessene Zeit für die Diskussion im Plenum und/oder in Kleingruppen eingeplant.
In allen Modulen werden die Teilnehmenden die Gelegenheit haben, das neu erworbene Wissen auf das eigene Handeln und das jeweilige persönliche Praxisprojekt zu übertragen. Hierzu sind ggf. auch vereinzelt Abendeinheiten nötig und/oder möglich.Die Module sind im Abschnitt „Inhalte der Module“ näher beschrieben.

Zwangsverheiratung erkennen und wirksam handeln
Zwangsverheiratung bzw. die Androhung von Zwangsverheiratung versteht sich als Gewalt und Kontrolle, mehrheitlich gegenüber Mädchen und jungen Frauen, die gegen ihren Willen verheiratet werden (sollen). Sie ist mit Drohungen, hohem psychischen Druck und familiären Zwang verbunden. Auch, wenn Zwangsverheiratung in Deutschland unter Strafe steht, steigen die Zahlen von Betroffenen jährlich an. Gerade für jugendliche Betroffene ist der Druck und die Hürde, sich Hilfe zu suchen, hoch. Jugend(hilfe)einrichtungen oder die Schule sind oft die einzigen Zugänge für Betroffene in das Hilfesystem. Fachkräfte tragen also eine große Verantwortung. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Fachkraft im Umgang mit (potenziell) Betroffenen sensibilisiert sind und Warnzeichen erkennen, um frühzeitig intervenieren und damit ihren Schutzauftrag gewährleisten zu können.
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